Informationen zur Individualhilfe

Individualhilfe ist für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung (oder von Behinderung bedroht) in den Bereichen Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und Sprache vorgesehen, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen zielgleich besuchen. 

Der Bedarf an Beratung, meist begründet durch eine medizinische Diagnose, ist bei diesen Schülerinnen und Schülern evident. Aufgrund dieser Evidenz ist der Vorlauf des gestuften Verfahrens hier nicht erforderlich. In diesen Fällen können Schulen über die Sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten. 

Kurz zusammengefasst: Individualhilfe (Sonderpädagogische Stunden) gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen (Sehen, Hören, KMENT und Sprache), die in der Regelschule zielgleich unterrichtet werden. Diese Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Individualhilfe vom SBBZ mit sonderpädagogischen Dienststunden betreut werden. Diese Form der Kooperation ist ein Unterstützungsangebot und als eine erste Anschubhilfe (Nachteilsausgleich) für den Schüler/die Schülerin zu verstehen, damit er/sie in der Regelschule ohne weitere Hilfe beschult werden kann.

Hier finden Sie den für Ihre Region zuständigen Sonderpädagogischen Dienst aus den Bereichen Hören, Sehen und KMENT:

 Anträge und Weiterbewilligungen zur Individualhilfe sind bis zum 15.06. immer zum neuen Schuljahr zu stellen.

Downloadbereich

Formulare des Schulamtes Markdorf finden Sie im Intranet Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung unter:
Startseite - Zielgruppen - Schulleitung - SL - SSA Markdorf - Sonderpädagogik und Inklusion - Antrag auf Kooperationsstunden.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zur Individualhilfe dürfen Sie sich gerne an die Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) wenden.